Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Damit Sie auch morgen noch was zum beißen haben!
Gibt es etwas Bezaubernderes, als ein strahlendes Lächeln?
Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Mit dem untenstehenden Zahnzusatz-Vergleichsrechner bietet Ihnen die Robert Zapp GmbH – Versicherungsmakler die Möglichkeit, einen umfassenden Marktvergleich über die am deutschen Versicherungsmarkt befindlichen Zahnzusatzversicherungen zu erstellen. Ein guter Zahnzusatztarif ist aber nur dann auch richtig gut, wenn er auch wirklich zu Ihnen passt. Aus diesem Grund ist es in aller Regel sinnvoll mit unseren Tarifexperten in Kontakt zu treten. Wir helfen Ihnen gerne auf der Suche nach Ihrem persönlichen Testsieger. Unsere Versicherungsexperten in den Niederlassungen in Lörrach, Schopfheim und Freiburg freuen sich auf Sie!
Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 65 % erhöht werden.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.
Beispiel In- und Onlays
Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik.
Eine Gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Inlays oder Onlays.
Wurzel- und Parodontosebehandlungen
Soll ein angegriffener Zahn erhalten bleiben, nutzt der Zahnarzt die Möglichkeit einer Wurzelbehandlung. Dabei wird zunächst der Wurzelkanal gereinigt und erweitert. Anschließend wird der Wurzelkanal gefüllt und abgedichtet. Dadurch wird die Zahnwurzel wiederhergestellt. Nun gibt es viele Fälle, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen keine oder nur verringerte Leistung erstatten und der Zahnarzt eine Privatrechnung stellt (z.B. wenn die Wurzelspitze nicht mehr behandelbar ist).
Eine Parodontitis wird durch Bakterien verursacht. Folgen können u.a. Knochenabbau und auch Zahnfleischverlust sein, was neben Karies zu den häufigsten Gründen für die Notwendigkeit eines Zahnersatzes zählt. Darüber hinaus sind Bakterien auch oftmals die Ursache für Mundgeruch und Zahnfleischbluten. Da die Parodontosebehandlung häufig mit einer professionellen Zahnreinigung einhergeht, kann es auch hier zu reduzierten Erstattungen und somit zu einem Eigenanteil führen.
Um die Lücke zwischen den Kosten für die vom Zahnarzt empfohlene und auch durchgeführte Behandlung und der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine private Zahnzusatzabsicherung die geeignetste Möglichkeit.
Was leistet die private Zahnzusatzversicherung?
Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatzversicherung hervorragende Möglichkeiten.
Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a. Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirschschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate) versichert werden.
Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteinmodule an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt.
Die Mehrzahl der Anbieter stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.
Sinnvolle Leistungserweiterungen
Nicht nur im zahnmedizinischen Bereich hat der Gesetzgeber Leistungen eingeschränkt! So wurden auch in weiteren Bereichen die Leistungen für die Bevölkerung reduziert bzw. weisen zum Teil große Lücken im Versicherungsschutz auf z.B. im ambulanten und stationären Bereich der Heilbehandlungen.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen trotz der Stärkung mancher Bereiche, große Lücken bestehen bleiben, zum Beispiel in der Pflegeversicherung.
Ambulante Zusatzversicherung
Um auch im ambulanten Bereich bestens versichert zu sein, bieten die privaten Krankenversicherer auch hier individuelle Lösungen an, um die Lücke der Gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
Beispiel Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an starken Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führten zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Beispiel Sehhilfen
Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.
Hier können Sie die ambulante Zusatzversicherung berechnen.
Stationäre Zusatzversicherung
Neben dem ambulanten und dem zahnmedizinischen gibt es noch den stationären Bereich.
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Privatarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Beispiel Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.
Beispiel Behandlung durch einen Spezialisten
Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch in Deutschland nur von einem Spezialisten durchgeführt, der ausschließlich Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.
Hier finden Sie weiterführende Infos zur stationäre Zusatzversicherung.
Krankentagegeld
Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig, vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall.
Was zahlt denn die Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber gleichzeitig 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.
Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 4.350 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger, da zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Daraus wird ein fiktives Nettoeinkommen errechnet und schließlich die 70%-90% Regel angewandt.
Beispiel Versorgungslücke | ||
Beispielrechnung | Pflichtversicherte | Freiwillig Versicherte |
monatliches Nettogehalt | 1.800,00 € | 3.400,00 € |
Krankentagegeld (Höchstsatz*) | 1.620,00 € | 3.045,00 € |
./. 9,35 % Rentenversicherungsbeitrag | 151,47 € | 280,31 € |
./. 1,5 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag | 24,30 € | 44,49 € |
./. 1,275 % P?egeversicherungsbeitrag** | 20,66 € | 38,82 € |
Monatliches Netto-Krankengeld | 1.423,57 € | 2.681,38 € |
Monatliche Versorgungslücke | 376,43 € | 718,62 € |
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) | 13,00 € | 24,00 € |
* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze ** ggf. abzügl. 1,4% (statt 1,275 %) bei Kinderlosen |
Hier können Sie Ihre Krankentagegeldabsicherung berechnen und vergleichen.
Private Pflegeergänzungsversicherung
Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.
Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld eingesetzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Differenzkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die restlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Leistungen auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegerenten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich ändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Pflegeversicherung.