Privathaftpflichtversicherung

Fügen Sie anderen Personen oder deren Eigentum schuldhaft Schaden zu, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Eine Privathaftpflicht ist ein MUSS!

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen – er ist haftpflichtig. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Privathaftpflicht bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung. Wenn Sie eine Beratung zur wichtigsten privaten  Versicherung wünschen, dann kontaktieren Sie uns – hier geht es zu unserem Kontaktformular!

Wenn Sie schon wissen was Sie suchen, dann können Sie in unserem PHV-Vergleichsrechner die besten Privathaftpflicht-Tarife selbst berechnen.

Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch werden, dass Sie diese weder mit Ihrem Vermögen noch mit Ihrem Einkommen begleichen können. Schnell können Ihre finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen – die finanziellen Folgen für Sie sind verheerend. Wird festgestellt, dass Sie für den Schaden verantwortlich sind, müssen Sie für die gesamten Kosten einstehen.

  • Bei Sachschäden werden die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände fällig. Aber auch Kosten, die durch einen Nutzungsausfall entstehen, müssen ersetzt werden.
  • Sind Personen verletzt, können Kosten für Behandlungen und Verdienstausfall anfallen. Hinzukommen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld oder auch eine lebenslange Rente bei bleibenden Schäden.

Privathaftpflicht im Vergleich Zapp in Schopfheim Lörrach und FreiburgEine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie bei mit geringem Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit.

Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Hier ist auf den Einschluss des Bausteins „Deliktsunfähigkeit“ zu achten. Sogar bestimmte Haustiere, z.B. Katzen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Die PHV-Tarife sind sehr unterschiedlich konzipiert. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

Werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie gestellt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese sogar für Sie ab. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer indirekten Rechtsschutzversicherung.

Hier können Sie unsere Privathaftpflicht-Kundenbroschüre herunterladen.

Privathaftpflicht Schadenbeispiele aus unserer Praxis

Fußgänger: Gedanken versunken achtete ein Fußgänger nicht auf eine rote Ampel und setzt dazu an, die Straße zu überqueren. Ein Autofahrer musste daher ausweichen und streifte bei diesem Manöver zwei parkende Fahrzeuge. Der Schaden belief sich auf 6.000 € und wurde von der Privathaftpflicht des Fußgängers bezahlt.

Sekt zum Neujahr: Während einer Silvesterfeier ließ einer der Gäste ein Sektglas auf den Marmorboden der Gastgeber fallen. Das Missgeschick war zwar schnell beseitigt, doch setzte die Säure im Sekt dem Natursteinboden zu. Der deutlich sichtbare Fleck konnte nur durch einen Experten entfernt werden, der weite Teile des Bodens behandeln musste. Die Kosten von rund 800 € trug die Privathaftpflichtversicherung des Gastes.

Skiunfall: An einer unübersichtlichen Stelle fuhr ein Skifahrer viel zu schnell und konnte einer jungen Frau vor ihm nicht mehr ausweichen. Zwar trugen beide einen Helm, allerdings war das Bein der jungen Frau nach dem heftigen Zusammenprall gebrochen, und sie musste mit einem Helikopter in das nächste Krankenhaus gebracht werden. Dauerhafte Schäden entstanden zum Glück nicht. Die folgenden Ansprüche gegen den Skifahrer, in Form von Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall, beglich seine Privathaftpflichtversicherung – insgesamt 12.000 €.

Fußball: Bei einem privaten Nachmittagsspiel verfehlte der Spieler das Tor um einige Meter und der Ball schlug im angrenzenden Gewächshaus ein. Dabei zerbrach ein großes Dachfensterelement mit elektrischer Steuerung. Den Schaden von rund 500 € trug die Privathaftpflichtversicherung des Fußballspielers.

Familien-PHV im Vergleich Rechnen Sie hier Lörrach

Im obenstehenden Privathaftpflicht-Vergleichsrechner erhalten Sie einen umfassenden Marktüberlick. Gerne beraten wir Sie zu den sich stellenden Fragen. Kontaktieren Sie unsere PHV-Spezialisten in Schopfheim, Lörrach und Freiburg – hier geht es zu unserem Kontaktformular.

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