Rechtsschutzversicherung

Ob Verkehrsunfall, Streit mit dem Arbeitgeber um das Weihnachtsgeld oder undurchsichtige, überhöhte Rechnungen – im Alltag gibt es genug Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, um zu seinem Recht zu kommen.

Im Laufe des Lebens kann es bei Ihnen aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten das verfügbare Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt Ihres Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung. Zusätzliche Leistungen können ebenfalls versichert sein, wie beispielsweise die kostenfreie Rechtsberatung oder die Kautionsübernahme.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe, das weiß schon der Volksmund. Wer eine Rechtsschutzversicherung bedarfsgerecht abschließt, kann im Fall des Falles sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten.

Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in der Lage, flexibel auf jede Form eines Rechtsstreites zu reagieren. Werden Sie von einem gegnerischen Anwalt in einem Prozess in eine Situation gebracht, in der Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen, um eine Klage abzuwehren, oder ggf. sogar eine eigene Klage anzustrengen, hilft die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten, die Prozessnebenkosten und die Kosten Ihres Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu tragen. Somit brauchen Sie sich vor Gericht nur noch um den Gegenstand der Klage zu kümmern und nicht mehr um die finanzielle Absicherung des Prozesses. Da auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Unterschiede bezüglich der Einschlüsse der Tarife bestehen, ist Ihnen zu einer Prüfung der Tarife geraten. So sind beispielsweise weitere Familienmitglieder kostenfrei über die Rechtsschutzversicherung mitversichert, um im Falle einer Klage eine geeignete Absicherung der Kosten für Ihre Familie zu besitzen und sich vor Gericht ganz auf die Leistungen von einem Anwalt zu stützen. Bis zu welcher Höhe genau die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Häufig gewährt der Versicherer auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bieten viele Versicherer darüber hinaus weltweiten Versicherungsschutz. Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist also für die meisten eine sinnvolle Ergänzung des privaten Versicherungsschutzes. Nicht jeder benötigt aber einen kompletten Rund-um-Schutz, sondern die Sicherheit nur für bestimmte Lebensbereiche. Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Rechtsschutzversicherung eine Vielzahl von Vertragsarten, die – je nach beruflicher Tätigkeit und privater Lebenssituation – bedürfnisgerecht abgeschlossen und später auch angepasst werden können.

Der Versicherungsschutz kann etwa auf Probleme rund um das Fahrzeug beschränkt werden (Verkehrs-Rechtsschutz). Selbstständige können entscheiden, ob nur der berufliche, der private oder beide Bereiche versichert werden sollen. Nichtselbstständige können oft zwischen verschiedenen „Versicherungspaketen“ wählen, sich so z. B. zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich ausschließen (Rentner).

Folgende Vertragsformen lassen sich unterscheiden:

• Privat-Rechtsschutz,
• Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
• Rechtsschutz für Vereine,
• Rechtsschutz für Landwirte,
• Berufs-Rechtsschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz,
• Fahrzeug-Rechtsschutz und
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Alles kann nicht versichert werden:

Bestimmte Bereiche sind grundsätzlich nicht versichert, beispielsweise Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Bau, Kauf und Verkauf sowie Timesharing-Verträge), Streitigkeiten um Spielund
Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte. Im Erbrecht werden die Kosten für eine Beratung beim Anwalt nur übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Empfehlenswert vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist eine gründliche Beratung durch einen Versicherungsmakler, um den passenden Schutz preiswert zu realisieren. Vorab können Sie sich aber auch einen Überblick in unserem Rechtsschutz-Vergleichsrechner verschaffen.

Schadensfälle aus unserer Praxis:

Fristlose Kündigung: Nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit erhält eine Mitarbeiterin die fristlose
Kündigung. Vorwurf: wichtige Rechnungen wurden häufiger nicht bezahlt. In der Folge kündigten die Kunden ihre Verträge mit ihrem Arbeitgeber. Die Mitarbeiterin fühlt sich im Unrecht, informiert ihren Rechtsschutzversicherer und sucht dann Rat bei einem Rechtsanwalt. Sie reicht Kündigungsschutzklage
ein, die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in voller Höhe. Im Prozessverlauf stellte sich die Unschuld der Mitarbeiterin an den Fehlbuchungen heraus.
Hintergrund: Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss in erster Instanz jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die Anwaltskosten selbst tragen – die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch die Kosten für den Anwalt.

Streit mit dem Vermieter: Ein Ehepaar erhält die Kündigung „wegen Eigenbedarfs“, weil der Vermieter die Wohnung für seinen Sohn benötige. Die Mieter zweifeln die Begründung an und schalten einen Anwalt ein. Vor Gericht wollen sie klären lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Das Gericht entschied, dass der Mietvertrag tatsächlich zu recht gekündigt wurde. Der Vermieter konnte nachweisen, dass der Sohn samt Freundin in die Wohnung einziehen will. Auch in diesem Fall, bei verlorenem Rechtsstreit, entstehen dem Ehepaar keine Verfahrenskosten, weil ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.

Der verhängnisvolle Skiurlaub: Die ersten Schneeflocken des Jahres sind gefallen – Annika A. freut sich schon auf den bevorstehenden Skiurlaub mit ihrem Freund. Die begeisterten Skifahrer wollen diesen Winter in die Schweiz fahren. Die ersten beiden Urlaubstage verlaufen herrlich. Tolle Pistenverhältnisse, gutes Skifahrer-Wetter. Aber dann passiert es. Annika A. rutscht bei voller Fahrt mit einem Ski weg und stürzt unglücklich. Das Knie ist völlig verdreht, die Wirbelsäule scheint auch etwas abbekommen zu haben. Nach der Erstversorgung durch die Bergwacht muss sie mit dem Helikopter ins Krankenhaus transportiert werden. Dort bestätigt sich dann die Vermutung, Annika A. muss wegen der Schwere und der Komplexität der Verletzungen schnell und mehrmals operiert werden. Die Operationen verlaufen sehr gut, die Ärzte haben ganze Arbeit geleistet.

Nach längerem Krankenhausaufenthalt darf Annika A. dann auch wieder nach Hause. Dort erwartet sie gleich der nächste Schock. Ihre Auslandskrankenversicherung weigert sich, für den über den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Betrag aufzukommen – immerhin fast 25.000 EUR. Das wäre ja alles gar nicht nötig gewesen und auch viel günstiger gegangen, argumentiert die Versicherung.

Nach einigem Hin und Her ruft Annika A. entnervt bei ihre Rechtsschutz­versicherung an. Annika A. will nach dem vermasselten Urlaub und dem strapaziösen Aufenthalt in der Schweiz eigentlich nur noch ihre Ruhe haben. Für einen langen Rechtsstreit hat sie jetzt wirklich keinen Nerv mehr. Von der Rechtsschutzversicherung erhält sie den Tipp, es mit einer telefonischen Mediation zu versuchen. Für Annika A. fallen dabei keine Kosten an – nicht mal die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Und sie müsste lediglich dem Mediator eine genaue Schilderung geben, ansonsten könnte sie sich weiter ausruhen. Das klingt doch sehr gut.

Der Rechtsschutzversicherer veranlasst, dass sich ein Mediator bei Annika A. meldet. Dieser lässt sich die Angelegenheit ausführlich schildern und nimmt daraufhin Kontakt zu ihrer Auslands­kranken­versicherung auf. Der Entscheidungs­prozess seitens der Versicherung dauert zwar einige Tage, letztendlich führt die Vermittlung des Mediators aber dazu, dass die Auslands­kranken­versicherung nun doch für die Kosten aufkommt. Und das alles ohne weitere zeitaufwendige Besprechungen beim Rechtsanwalt, ohne langwierige Schriftwechsel und nerven­aufreibende Gerichts­verfahren! Annika A. ist begeistert!

Rechtsschutz für Grenzgänger bei Zapp in Schopfheim und LörrachFür Grenzgänger in die Schweiz bieten wir in unseren Spezialtarifen eine Besonderheit an. Gegen einen geringen Beitragszuschlag ist auch die Steuer- und Sozialgerichtsbarkeit in der Schweiz (z. B. Streitigkeiten mit der AHV, IV, Arbeitslosenversicherung etc.) über unsere Rechtsschutz-Anbieter versicherbar.


Hier können Sie unsere Rechtsschutz-Kundenbroschüre herunterladen.

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